Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Beschluss verkündet am 30.09.2008
Aktenzeichen: 2 Ausl A 158/08
Rechtsgebiete: GG, IRG
Vorschriften:
GG Art. 16 Abs. 2 | |
IRG § 15 | |
IRG § 80 | |
IRG § 83 |
Gründe:
Die britischen Behörden haben um Festnahme des Verfolgten zur Vorbereitung seiner Auslieferung nach England zum Zwecke der Strafverfolgung ersucht.
Gegen den Verfolgten besteht ein Europäischer Haftbefehl des Magistrates Court in Nottingham vom 25.September 2008, der auf einem Haftbefehl des ... Court vom 24.September 2008 beruht.
Dem Verfolgten wird danach zur Last gelegt, am 19.September 2008 in der Wohnung X, ... Street, O1 auf den britischen Staatsangehörigen A, in dessen Freundin sich der Verfolgte verliebt hatte, mit einem mitgebrachten Messer eingestochen und ihn dadurch getötet zu haben.
Nach dem bisher bekannten Sachverhalt ist die Auslieferung zulässig.
Die Auslieferungsunterlagen enthalten die in § 83a Nr. 1 - 6 IRG genannten Angaben. Die beiderseitige Strafbarkeit ist nicht zu prüfen, da die dem Ersuchen zugrundeliegende Tat (vorsätzliche Tötung) nach dem Recht des ersuchenden Staates Strafbestimmungen verletzt, die den in Artikel 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug genommenen Deliktsgruppen zugehörig ist (§ 81 Nr. 4 IRG).
Gründe, die nach dem Achten Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) der Zulässigkeit der Auslieferung entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Der Verfolgte ist zwar deutscher Staatsangehöriger. Die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat wurde jedoch in England begangen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 IRG). Darüber hinaus kann die Bewilligung der Auslieferung an die Bedingung geknüpft werden, dass der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung auf seinen Wunsch hin zur Vollstreckung nach Deutschland zurück überstellt wird (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IRG).
Die Auslieferungshaft ist erforderlich, weil die Gefahr besteht, dass der Verfolgte sich dem Auslieferungsverfahren entziehen würde, falls er auf freiem Fuß verbliebe.
Bei der Eröffnung dieses Auslieferungshaftbefehles wird der Verfolgte vorsorglich nach einer Person seines Vertrauens zu befragen sein.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.